§ 1 Allgemeines/Geltungsbereich

  1.  Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufs¬bedingungen abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung des Lieferanten vorbehaItlos annehmen.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Lieferanten zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
  3. Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinne von § 310 BGB.
  4. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit den Lieferanten.

§ 2 Bestellung

Der Lieferant ist verpflichtet unsere Bestellung innerhalb einer Frist von

  1. Woche anzunehmen. Auf dieser Bestätigung sind unsere Bestell- und Lagernummern aufzuführen.

§ 3 Preise/Zahlungsbedingungen

  1. Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung frei Haus einschließlich Verpackung ein.
  2. Rechnungen können wir nur bearbeiten, wenn diese, entsprechend den Vorgaben unserer Bestellung, die dort ausgewiesene Bestell- und Lagernummer angeben; für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Lieferant verantwortlich, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat. Die Rechnung darf nicht der Lieferung beigepackt werden.
  3. Wir zahlen den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung mit 3 % Skonto und innerhalb von 60 Tagen netto.
  4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu.

§ 4 Lieferzeit

  1. Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend.
  2. Der Lieferant ist verpflichtet uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die bedungenen Lieferzeiten nicht eingehalten werden können.
  3. Im Falle des Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu.

§ 5 Lieferung/Gefahrübergang

Der Lieferant ist verpflichtet, jeder Lieferung ein am Versandtage ausgestellten Lieferschein mit Angaben unserer Bestell- und Lagernummer der Lieferung in einem verschlossenen Umschlag beizufügen; unterlässt er dies, so sind Verzögerungen in der Bearbeitung nicht von uns zu vertreten.

  1. Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frei Haus zu erfolgen.

§ 6 Mängeluntersuchung/Gewährleistung

  1. Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen; die Mängelrüge ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, beim Lieferanten eingeht.
  2. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüuche stehen uns ungekürzt zu; unabhängig davon sind wir berechtigt in dringenden Fällen die Beseitigung von Mängeln auf Kosten des Lieferanten vornehmen zu lassen.

§ 7 Produkthaftung, Schutzrechte, Freistellung

  1. Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadensansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, falls die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. Er ist auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen zu erstatten, die sich aus und im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferanten, soweit möglich und zumutbar, unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.
  2. Der Lieferant steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seinen Lieferungen keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten wir diesbezüglich von einem Dritten in Anspruch genommen werden, so ist der Lieferant verpflichtet, uns auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen.

§ 8 Unterlagen/Geheimhaltung

An allen von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Fertigung aufgrund unserer Bestellung zu verwenden; nach Abwicklung der Bestellung sind sie uns unaufgefordert zurückzugeben. Dritten gegenüber sind sie geheim zu halten, es sei denn, wir haben ausdrücklich einer Offenlegung zugestimmt.

§ 9 Gerichtsstand/Erfüllungsort

Gerichtsstand ist Stuttgart, wir sind jedoch berechtigt, den Lieferanten auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.